ab sofort 2G+
Veröffentlicht von Tanzschule Breuer Köln in News · Donnerstag 06 Jan 2022
Ab sofort gilt die 2G+ Regel: Geimpft oder Genesen mit Bürgertest in der Tanzschule und im Barbereich bzw. Wartebereich
Mit dem Inkrafttreten der letzten Coronaschutzverordnung ist für den Besuch einer Tanzschule ein 2G+ Nachweis erforderlich.
- GEIMPFT: Gültig ab 2 Wochen nach letzter Impfung + Bürgertest
- GENESEN: Nicht länger als 3 Monate genesen + Bürgertest
Wer geboostert oder genesen ist, benötigt keinen Bürgertest!
Die sich ständig ändern Regelungen, wer wann als geboostert gilt, entnehmen Sie bitte der tagesaktuellen Presse.
- Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind (außer in den Ferien) von dieser Regelung ausgenommen und dürfen auch ungeimpft den Unterricht besuchen.
- Jugendliche ab 16. Lebensjahr fallen ebenfalls unter die 2G+ Regelung.
Für die Begleitpersonen der Kindergruppen gilt die gleiche Regelung.
Für die Laufwege muss eine Maske getragen werden. An festen Sitzplätzen und auf der Tanzfläche kann die Maske abgenommen werden.